Brückenprüfungen
(zur Notwendigkeit von Brückenprüfungen…)
Nach den Vorschriften der DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen, Überwachung und Prüfung" sind Brücken und andere Ingenieurbauwerke regelmäßig und sachkundig zu prüfen und zu überwachen. Die DIN 1076 unterscheidet bei der Bauwerksprüfung zwischen der alle 3 Jahre durchzuführenden Einfachen Prüfung und der alle 6 Jahre vorzunehmenden Hauptprüfung. Hinzu kommen ggf. Sonderprüfungen, die aus besonderem Anlass wie z.B. Hochwasserereignissen oder das Ende der Gewährleistung, durchzuführen sind. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Straßenbaulastträger. Dieser sollte beachten, dass einerseits
- eine Nichtbeachtung dieser Verpflichtung im möglichen Schadensfall haftungsrechtliche Konsequenzen für den jeweiligen Baulastträger nach sich ziehen kann
und andererseits
- das Fehlen entsprechend regelmäßig durchgeführter Prüfungen und Überwachungen vom Fördermittelgeber zum Anlass genommen wird, bei der Beantragung von Fördermitteln für Baumaßnahmen an den betroffenen Bauwerken, den in Frage kommenden Fördersatz zu reduzieren.
Unser Ingenieurbüro bietet alle Leistungen an, die zu einer vorschriftsmäßigen Durchführung, Auswertung und Dokumentation von Brücken- und Bauwerksprüfungen sowie dem Anfertigen und Fortschreiben von Brücken- und Bauwerksbüchern notwendig sind:
- Bestandsaufnahme und Erfassung der Bauwerksdaten
mit dem Programmsystem "SIB-Bauwerke"
- Erstellung und laufende Aktualisierung des Bauwerksverzeichnisses
- Anlegen und ständiges Fortschreiben der Brücken- und Bauwerksbücher
- statische Nachweise gemäß der Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand
- Durchführung von materialtechnischen Untersuchungen
(z.B. Ermittlung der Karbonatisierungstiefe, Bestimmung des Chloridgehaltes)
zur Auswahl geeigneter Instandsetzungverfahren und zur Abgrenzung des Instandsetzungsumfangs
Unsere Bearbeitung basiert auf der DIN 1076 sowie der RI-EBW-PRÜF (Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076).